München – Die Mietpreisbremse in Bayern wird massiv ausgeweitet. Weite Teile Oberbayerns fallen künftig unter die Regeln, die den Preisanstieg fürs Wohnen dämpfen sollen. Am Dienstag hat Bayerns Kabinett die neue Gebietskulisse gebilligt, die ab Januar landesweit für 285 statt 208 Orte gilt.
„Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel.“ Als Grundlage dienen die intensiv diskutierten bundesweiten Vorgaben zum Mieterschutz, die nun bis Ende 2029 verlängert wurden. Die Ausweitung betrifft vor allem den Süden Bayerns.
Kern der Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Mieterhöhungen gelten in vielen Fällen Vorgaben, die maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlauben. Außerdem werden Mieter geschützt, deren Zuhause in Wohneigentum aufgeteilt, umgewandelt und verkauft wurde. Sie dürfen frühestens nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Auf Grundlage eines Gutachtens wird festgelegt, dass München, Rosenheim und alle Kreisstädte in den umliegenden Landkreisen weiter in der Gebietskulisse bleiben. Neu dazu kommen viele kleinere Orte vor allem in den Kreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Erding, Freising und Fürstenfeldbruck. Außerdem rutschen Garmisch-Partenkirchen und erhebliche Teile des Landkreises in die Verordnung, zudem die Städte Mühldorf sowie Burghausen. CD»POLITIK