Deckel für Indexmieten

von Redaktion

Gesetz soll in einem Jahr gelten – Neue Regel bei möblierten Wohnungen

Berlin – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen. „Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Das Mietenpaket solle „spätestens Anfang 2027 in Kraft treten“.

Als Begründung nannte Hubig den Preisanstieg seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine. Damals seien die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, rasant gestiegen. „Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen“, sagte die Ministerin.

Änderungsbedarf sieht Hubig auch bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. „Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Das macht es transparent“, erklärte Hubig. So könnten Mieter einfacher erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten werde.

Bei Kurzzeitvermietungen gilt bislang keine Mietpreisbremse, die Verträge können immer wieder verlängert werden. Damit soll bald Schluss sein: Sie sollen auf sechs Monate begrenzt werden. „Sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse“, sagte die Ministerin.

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