Berlin – Die Zahl der Menschen, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das über die Anträge entscheidet, gingen 3867 Anträge ein, 72 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie die Behörde der „Augsburger Allgemeinen“ sagte. Allein im Dezember, als der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschloss, wurden 371 entsprechende Schreiben eingereicht.
Die Bundeswehr versucht seit Jahren, mehr Personal zu gewinnen. Nach dem neuen Gesetz erhalten alle Männer und Frauen, die vom 1. Januar dieses Jahres an volljährig werden, einen Fragebogen, um Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr zu erheben. Junge Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen, denn nach dem Grundgesetz ist eine Wehrpflicht nur für Männer möglich. Junge Frauen können den Fragebogen freiwillig abgeben.
Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiterhin im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.