Freispruch im Bahn-Prozess

von Redaktion

München – Damit hatten wenige Beobachter gerechnet: Im Prozess um das Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden.

Fünf Menschen waren bei dem Unglück gestorben, 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten – das Gericht schloss sich gestern nun ihrer Sichtweise an. »KOMMENTAR/BAYERN

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