Berlin – Der Bund hat im vergangenen Jahr nachträglich die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gerissen. Es wurden im Kernhaushalt 0,4 Milliarden Euro mehr an Krediten aufgenommen als erlaubt. Das liegt nach Darstellung aus Kreisen des Finanzministeriums aber nicht daran, dass man tiefer in die Schuldenkiste griff als geplant. Stattdessen seien wegen einer positiveren Wirtschaftsentwicklung am Ende plötzlich weniger Kredite erlaubt gewesen als gedacht. Die Schuldenregel im Grundgesetz gilt allerdings nur für die Aufstellung des Bundeshaushalts, nicht jedoch für die nachträgliche Abrechnung. Damit wurde in diesem Fall nicht offiziell gegen das Grundgesetz verstoßen.