München/Berlin – Die Reform-Kommission für den Sozialstaat fordert, den Zugriff von EU-Ausländern aufs Bürgergeld erheblich zu erschweren. Künftig soll sich nur noch Anspruch erarbeiten, wer (annähernd) Vollzeit beschäftigt ist oder war. Die derzeit geltende Regel, nach der Menschen aus dem EU-Ausland „schon bei relativ geringfügigem Umfang ihrer Beschäftigung“ Leistungen beziehen, schaffe Fehlanreize.
Seit 2023 erheben die Jobcenter Zahlen zu „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ – also der organisierten Ausnutzung des Sozialsystems. Demnach handelt es sich um einige hundert Fälle pro Jahr, Tendenz steigend. Als typische Betrugsformen werden nicht existierende Arbeitgeber, falsche Stundennachweise und Schwarzarbeit genannt. Besonders betroffen sind Städte im Ruhrgebiet wie Duisburg oder Gelsenkirchen. Dort strichen die Behörden laut „Welt“ im vergangenen Jahr 1100 bulgarischen und rumänischen EU-Bürgern die Sozialleistungen und verpflichteten sie zur Ausreise.
Noch ist unklar, ob die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission umsetzt. Zudem müsste auf EU-Ebene geprüft werden, ob strengere Regeln mit dem EU-Freizügigkeitsgesetz vereinbar sind.
Aus der CSU kommt Unterstützung für die Reformidee. Das begrüße man ausdrücklich, sagte Landesgruppenchef Alexander Hoffmann unserer Zeitung. „Wir müssen sicherstellen, dass Arbeitsmigration nach Deutschland keine Armutsmigration ist.“ Hoffmann hatte das schon zur Seeon-Klausur der CSU thematisiert. Er warnt nun: „Bandenmäßiger Leistungsbetrug und mafiös gesteuerte Migrationsströme ins Sozialsystem müssen abgestellt werden.“ SBE/CD»KOMMENTAR/POLITIK