Grenze bei Untervermietung
Karlsruhe – Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen wie Miete oder Nebenkosten hinausgeht. Das gilt nicht als berechtigtes Interesse, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Zugrunde lag ein Fall aus Berli