München – Zwei ehemalige Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) sind wegen Bestechlichkeit bei der Ausstellung von Papieren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass sie Geld angenommen hatten, um Ausländern zu Unrecht zahlreiche Bescheinigungen auszustellen. Die Angeklagten, ein Mann und eine Frau, erhielten Strafen von je einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Sie hatten die Vorwürfe eingeräumt. Das Gericht verurteilte zudem einen Mann wegen Bestechung, Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte gestanden, die Mitarbeiter bestochen zu haben. »MÜNCHEN