Gericht: DHL darf Pakete beim Nachbarn lassen

von Redaktion

Berlin – Das Vorgehen des Paketdienstes DHL, Pakete bei Abwesenheit der Empfänger bei Nachbarn abzuliefern, ist laut einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich zulässig. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ab. Die Verbraucherschützer hatten die Regelungen zur sogenannten Ersatzzustellung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als unklar kritisiert. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es entstehe „keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“. In den AGB heißt es, dass DHL Pakete bei einem Ersatzempfänger abliefern darf, wenn weder Absender noch Empfänger dem explizit widersprochen haben.

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