Neue Regeln für Rente nach der Scheidung
Berlin – Rentenansprüche sollen künftig umfassender zwischen Ex-Ehepartnern aufgeteilt werden. Das will das Bundesjustizministerium mit einem neuen Gesetzesvorschlag erreichen. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegat