Berlin – Rentenansprüche sollen künftig umfassender zwischen Ex-Ehepartnern aufgeteilt werden. Das will das Bundesjustizministerium mit einem neuen Gesetzesvorschlag erreichen. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Wenn jemand seinen Rentenanspruch beim sogenannten Versorgungsausgleich aber vergessen, verschwiegen oder übersehen hat, geht das laut Ministerium bisher zulasten des Ex-Partners. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, der Vorstoß solle eine Gerechtigkeitslücke schließen.