AfD gewinnt Eilverfahren

Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bu

Samstag, 28. Februar 2026

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