EuGH: Ungarn verstößt gegen Meinungsfreiheit

von Redaktion

Luxemburg – Ungarns Vorgehen gegen den wichtigsten unabhängigen Radiosender des Landes, Klubradio, verstößt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Mit dem Nein zu einer Sendelizenz habe Ungarn die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, urteilten die Richter in Luxemburg und gaben damit Rügen der EU-Kommission statt.

Begleitet von internationaler Kritik hatte Klubradio im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen müssen und bietet sein Programm seitdem nur noch im Internet an. Zuvor hatte der Radiosender eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten beantragt. Der regierungsabhängige Medienrat lehnte dies ab. Seine Entscheidung begründete er mit zwei kleineren Verstößen des Senders gegen Meldepflichten. Die entsprechenden ungarischen Regeln seien aber nicht verhältnismäßig und verstießen damit gegen EU-Recht, befand der EuGH.

Darüber wurde eine neue Bewerbung von Klubradio um die Funkfrequenz für ungültig erklärt – wegen Fehlern im Programmplan und einem negativen Eigenkapital. Dies stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit, so das Gericht.

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