Bei Geräten wie Waschmaschinen oder Smartphones sollen Verbraucher künftig ein „Recht auf Reparatur“ haben. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, nach dem Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte „mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren“. »GELD & MARKT