Archiv muss Merkel-Akten nicht herausgeben

von Redaktion

Berlin – Ein Berliner Autor kann nach einem Urteil nicht die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage des Mannes gegen das Bundesarchiv ab. Er habe keinen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Nach den Angaben wollte der Sachbuchautor die Unterlagen für die geplante Veröffentlichung eines Werks zum Zusammenspiel von Stasi, SED und anderen DDR-Institutionen. Das Bundesarchiv bestreite die Existenz „herausgabefähiger Unterlagen“ zu Merkel, hieß es. Auch aus Sicht des Gerichts liegen im Fall der früheren Kanzlerin nicht die Voraussetzungen dafür vor, die gewünschten Unterlagen herauszugeben.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe, so die Richter. Im Zeitraum der operativen Tätigkeit der Stasi sei sie zudem noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen. Als Merkel 1990 Pressesprecherin des Demokratischen Aufbruchs und später Vize-Regierungssprecherin der DDR geworden sei, habe sich die Stasi bereits in Abwicklung befunden. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg gestellt werden.

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