Berlin – Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll aufgewertet und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte das Bundesjustizministerium gestern in Berlin. Damit solle der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene Unterstützung erhalten. Dazu erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der Staat stehe in der Verantwortung, Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bestmöglich zu unterstützen. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 nach den Erfahrungen des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 eingerichtet.