Luxemburg – EU-Staaten dürfen Asylbewerber im Rahmen von Grenzverfahren auch in Haftanstalten unterbringen, die nicht unmittelbar an der Grenze liegen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil zu einem Fall aus Belgien klar (C-50/24 bis C-56/24). Geklagt hatten Drittstaatsangehörige, die 2023 am Flughafen Brüssel Asyl beantragt hatten. Ihnen wurde die Einreise verweigert, und sie wurden während des Grenzverfahrens in Einrichtungen im Landesinneren festgehalten – länger als vier Wochen, mit Verweis auf Fluchtgefahr. Anschließend wurden die Asylanträge abgelehnt.