Luxemburg – Spieler aus Deutschland dürfen verlorene Einsätze aus illegalen Online-Glücksspielen von den Anbietern zurückfordern. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Im konkreten Fall ging es um eine Klage gegen Anbieter in Malta (Az. C-440/23). Ein Spieler aus Thüringen nahm zwischen Juni 2019 und Juli 2021 an virtuellen Glücksspielen teil. Bis Juli 2021 waren Online-Glücksspiele nach deutschem Recht bis auf einige Ausnahmen verboten. Die Angebote der maltesischen Firmen fielen unter das Verbot. Allerdings hatten die Anbieter Lizenzen aus Malta. Das ändert nichts am Anspruch auf Erstattung, urteilten die Richter.