Regierung plant das Teil-Attest

von Redaktion

Reform: Gesundheitsministerin Warken will eine stufenweise Krankschreibung

München – Im Ringen um die Krankenkassen-Reform rückt die Teilkrankschreibung in den Fokus. Konkret schlägt die zuständige Kommission die Einführung einer stufenweisen Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes vor. So könnte der Arzt in Absprache mit dem Patienten auch eine Arbeitsunfähigkeit von 75, 50 oder 25 Prozent ausstellen. Die Kostenersparnis läge so im Jahr 2027 bei 73 Millionen Euro.

Ziel ist es demnach, einen teilweisen Verbleib im Job und eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. „Internationale Erfahrungen insbesondere aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass Modelle der teilweisen Krankschreibung und anteiligen Entgeltersatzleistungen seit Jahren erfolgreich angewendet werden“, heißt es in einem aktuellen Referentenentwurf zum geplanten Gesetz, der unserer Zeitung vorliegt. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verkürze sich dort, während sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten hierzulande „seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau“ befänden. 2024 waren die Deutschen im Schnitt 14,8 Arbeitstage krank.

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn sechs Wochen lang in voller Höhe, danach zahlen die Krankenkassen ein Krankengeld aus. Das soll ebenfalls reduziert werden. Geplant ist, dass höchstens 65 Prozent des Bruttogehalts beim Krankengeld und höchstens 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld ausgezahlt werden. Im Interview mit unserer Zeitung plädiert CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann zudem für einen Karenztag: „Wir müssen Mehrarbeit anreizen und Produktivität fördern.“HUD»POLITIK

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