Mehr Fairness bei Scheidung

von Redaktion

Berlin – Nach einer Scheidung sollen die Ex-Partner nach dem Willen der Bundesregierung erworbene Rentenansprüche fairer aufteilen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg. Künftig sollen demnach bislang nicht berücksichtigte Rentenanwartschaften auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Das könnte etwa Betriebsrenten von früheren Arbeitgebern oder bewusst verschwiegene Ansprüche oder Anwartschaften, die in den Unterlagen nicht aufgetaucht sind, betreffen. Bei der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge sollen künftig dem Gesetzentwurf zufolge auch Kapitalleistungen stärker berücksichtigt werden.

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