DIE GUTE NACHRICHT
Ausweis genügt
In Bayern müssen für Anträge bei Behörden künftig weder beglaubigte Kopien noch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. In Zukunft reichten für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien, so Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Statt Geburtsurkunde genüge der Personalausweis.