Tauziehen um die Wiesn-Zelte

von Redaktion

Juristischer Streit um Vergabe-System eskaliert – Beschwerde vor Gericht

München – In wenigen Wochen soll in München der Aufbau des Oktoberfests beginnen. Für zwei große Festzelte – Schottenhamel und Paulaner – gibt es aber noch keine unterschriebenen Verträge zwischen der Stadt und den Wirten, die dort ab 19. September ihre Gäste empfangen wollen. Hintergrund ist ein komplizierter juristischer Streit: Ein Wirt, der mit seinen Bewerbungen für eben jene zwei Zelte nicht zum Zug gekommen war, will überprüfen lassen, ob die Vergabe-Praxis der Stadt mit europäischem Recht vereinbar ist. Dazu ging nun eine Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.

Besonders brisant: Zu diesem juristischen Verfahren gehört, dass die Stadt derzeit keine Verträge für die strittigen Betriebe unterschreiben darf. Wie lang dieser Schwebezustand gelten wird, ist derzeit noch unklar.

Christian Schottenhamel ist mit seiner Festhalle einer der beiden betroffenen Betreiber. Er holt nun zum juristischen Gegenschlag aus – per Eilantrag vor dem Obersten Landesgericht will er erreichen, dass die Vergabesperre der Stadt aufgehoben wird. So will er Planungssicherheit erreichen.

Das Verfahren angestoßen hatte Alexander Egger. Er betreibt auf dem Oktoberfest die Münchner Stubn, ein kleines Zelt. Sein Anwalt Maximilian Schmid teilt mit: „Ziel des Nachprüfungsverfahrens unserer Mandantschaft ist es, ein großes Festzelt auf dem Oktoberfest 2026 zu betreiben.“ Sein Wunsch: Die „aufschiebende Wirkung“ soll erhalten bleiben, sodass die Verträge mit Schottenhamel und Paulaner weiter nicht unterschrieben werden dürfen.

Die Stadt München möchte die Hängepartie möglichst schnell beenden.DAP, RMI»KOMMENTAR

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