München – Familiengerichte können künftig auch in Bayern potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Der Ministerrat hat den zwischen den Ländern abgestimmten Staatsvertrag dazu am Dienstag beschlossen. „Die Fußfessel kann ein wichtiges Instrument sein, um gewalttätige (Ex-)Partner oder Stalker von Frauen und Kindern fernzuhalten und Leben zu retten“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
Der neue Vertrag erleichtert den bereits erprobten Fußfessel-Einsatz und weitet ihn aus. Künftig können Verstöße rund um die Uhr zentral erfasst werden, um bei Gefahren schnell eingreifen zu können. Dabei werden neben den Tätern auch geschützte Personen (hier auf freiwilliger Basis) mit einem Tracker ausgestattet. Ein Alarm wird ausgelöst, wenn sich der Täter dem Opfer nähert. „In Deutschland werden im Jahr mehr als 250.000 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst. Jeder Fall ist einer zu viel“, sagte Eisenreich.
Auch der Bundesrat hatte vor wenigen Tagen die gesetzliche Grundlage gebilligt. Zudem wird mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre angehoben werden. Für Familiengerichte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen. Die neuen Regeln sollen zum April 2027 in Kraft treten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal, sondern geht uns alle an.“CD