München – Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unveränderten Grenzkontrollen gerade an der österreichischen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Einen Eilantrag eines regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners auf Unterlassung der Kontrollen wies das Gericht zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen. »BAYERN