Im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar muss der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge für zehn Jahre ins Gefängnis. Eine Tötungsabsicht stellte das Landgericht Zweibrücken nicht fest.
Im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar muss der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge für zehn Jahre ins Gefängnis. Eine Tötungsabsicht stellte das Landgericht Zweibrücken nicht fest.