Berlin – Das Land Berlin schreibt nun Briefe an Vermieter, wenn sie ihre Wohnungen mit einer zu hohen Miete angeboten haben. Im Juni seien mit einer automatisierten Analyse von Wohnungsportalen erstmalig 2102 öffentlich zugängliche Inserate festgestellt worden, bei denen „ein Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen“ bestehe, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen mit. Die Vermietenden bekommen nun Post.
„Die betroffenen Vermieter werden nun von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist“, erklärte die Senatsverwaltung. Ziel sei es, die Vermieter „präventiv“ auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen und Wohnungssuchende zu unterstützen. Der Mietenscan soll demnach zunächst monatlich stattfinden.
In Berlin gilt wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Mietpreisbremse. Deswegen dürfen Wohnungen in der Regel nicht mehr als zehn Prozent teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete sein, Ausnahmen gelten etwa für Neubauten. Sei die Wohnung noch teurer, nämlich mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könne sogar eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.