Karlsruhe/Berlin – Wie schnell der Bundestag über Gesetze berät und sie verabschiedet, ist weitgehend ihm selbst überlassen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold.
Konkret ging es um das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung. (Az. 2 BvE 4/23) Die Richter verwarfen die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der sich gegen das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren an Karlsruhe gewandt hatte. Das höchste deutsche Gericht stellte nun aber fest, allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Heilmann reagierte enttäuscht, aber nicht überrascht: „Der Beschleunigung der Gesetzgebungsverfahren wird jetzt keine Bremse mehr eingezogen.“ Es gebe parteiübergreifend Kritik an zu schnellen Verfahren, sagte er nach der Verkündung. Politisch gebe es Möglichkeiten, das zu ändern. Erst vor wenigen Wochen hatten sich zwei Abgeordnete von Grünen und Linken gegen eine rasche Verabschiedung der Gesundheitsreform gewandt – vergeblich.