Sitzen auf eigene Gefahr

Starnberg – Wer sich in Bayern auf eine Bank setzt, tut das künftig auf eigene Gefahr. Die Staatsregierung will das Naturschutzgesetz bis Anfang 2027 so ändern, dass Kommunen, Vereine oder andere private Initiativen nicht für mögliche Schäden haften. Das geht aus den Unterlagen zur Kabinettssitzung

Samstag, 1. August 2026

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