Starnberg – Wer sich in Bayern auf eine Bank setzt, tut das künftig auf eigene Gefahr. Die Staatsregierung will das Naturschutzgesetz bis Anfang 2027 so ändern, dass Kommunen, Vereine oder andere private Initiativen nicht für mögliche Schäden haften. Das geht aus den Unterlagen zur Kabinettssitzung gestern in Starnberg hervor.
Für das Betreten der freien Landschaft wird klargestellt, dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen wie Sitzbänken und Informationstafeln immer auf eigene Gefahr erfolgt. Damit solle verhindert werden, dass aus Sorge vor übermäßigen Sicherungspflichten keine Rastmöglichkeiten mehr aufgebaut oder gar abgebaut werden. Das ist auch Teil der Entbürokratisierung.DPA