Wassersparen: Gericht weist Eilanträge ab

von Redaktion

München – Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge von zwei Gartenbesitzern gegen die Allgemeinverfügung zum Wassersparen abgewiesen. Die Landeshauptstadt könne sich auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Wasserhaushaltsgesetz stützen, hieß es zur Begründung. „Diese gelten für Jedermann und enthalten insbesondere eine Pflicht, eine gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.“ Die Einschränkungen seien verhältnismäßig. Wegen drohender Knappheit hatte die Stadt den Wasserverbrauch Mitte Juli eingeschränkt. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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