München – Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber hält das geplante ÖDP-Volksbegehren zur Begrenzung der Amtszeit von Ministerpräsidenten für rechtlich zulässig. Es stelle sich die Frage, ob das in einem parlamentarischen System sinnvoll sei, aber es sei „nicht verfassungswidrig“, sagte der Münchner Jura-Professor unserer Zeitung. Nötig sei aber ein Abstand von gut einem Jahr zur nächsten Wahl im Herbst 2028.
Juristen sind uneins in dieser Frage. Der Bayreuther Staatsrechtler Markus Möstl sagte der „FAZ“, es sei auf jeden Fall problematisch, wenn ein Volksbegehren samt Volksentscheid die Wiederwahlmöglichkeiten eines amtierenden Ministerpräsidenten einschränken könne.DW»BAYERN