München – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit Gesetzesänderungen Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden erleichtern. Auch die „klassische Rechtspolitik“ könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“. „Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten.“
Hubig verwies darauf, dass es bei entsprechenden Vorhaben von Mietern derzeit einige Hindernisse gebe. „Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach.“ Es müssten per Gesetz „für beide Seiten klare und praktikable Regelungen“ geschaffen werden. Mieter müssten immer eine Erlaubnis des Vermieters einholen, ergänzte ein Sprecher des Justizministeriums. Da solle nun geprüft werden, wie es vereinfacht werden könne, wenn sich Mieter „selber darum kümmern wollen, dass ihre Wohnung eben besser gegen Hitze geschützt ist“. Einen konkreten Zeitplan gebe es allerdings nicht, „das war jetzt ein erster Anstoß“, sagte der Sprecher.
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte: „Das Nachrüsten einer Klimaanlage bedeutet meist einen Eingriff in die Bausubstanz, ihre Statik und in den Energieverbrauch. Außerdem berührt es Lärmschutz, Brandschutz und die Interessen eines geordneten Zusammenlebens im Mietshaus“, sagte Younes Frank Ehrhardt aus Hessen. „Klimageräte können sinnvoll sein – aber nur dort, wo Gebäude, Nachbarn und rechtliche Rahmenbedingungen es zulassen.“ »WIRTSCHAFT