Wiesnzelt-Vergabe vor Gericht

von Redaktion

Stadt München verteidigt ihr Regelwerk – 17 Anwälte sind angekündigt

München – Wer darf ein Wiesn-Zelt aufstellen? Heute, gut eine Woche vor dem Oktoberfest-Start, verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht zur Frage, ob der seit über 200 Jahren von der Stadt München praktizierte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Zelt-Betrieb rechtens ist. Der klagende Wirt Alexander Egger will erreichen, dass sie den Betrieb großer Zelte europaweit ausschreibt. 17 Anwälte haben sich angekündigt.

Der Wirt der Münchner Stubn hatte sich vergebens um große Festzelte beworben. Vor dem Obersten Landesgericht geht es konkret um die Festzelte Schottenhamel und Paulaner, deren Vergabe an die bisherigen Wirte Egger angefochten hat. Sollte die Klage erfolgreich sein, hätte das Auswirkungen auf die Vergaberegeln insgesamt. Für die diesjährige Vergabe hatte das Gericht zwecks der Kürze der Zeit grünes Licht gegeben. In der Hauptsache steht die Entscheidung aber noch aus. Wann das Urteil gesprochen werden könnte, ist noch unklar.

Die Vereinigung der Münchner Wiesn-Wirte weist Eggers Kritik am Vergabe-Verfahren strikt zurück. „Ich blicke dem Verfahren als Sprecher der Wiesn-Wirte positiv gestimmt entgegen. Ich glaube, dass unsere Argumentation, die ja auch die Stadt führt, die richtige ist“, sagt Peter Inselkammer. „Das Vergabe-Verfahren wurde bereits von zwei Instanzen bestätigt. Es ist im Detail einsehbar und transparent. Die Punkte, die die Gegenseite anführt, sind für mich nicht stichhaltig.“ Er bleibt gelassen: „Man muss das Fest so erhalten, wie es ist. Bei einer europaweiten Ausschreibung der Zelte hätten wir nicht mehr das Fest, das jeder kennt.“ Egger wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht äußern. »MÜNCHEN

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