DIE GUTE NACHRICHT
Mehr Rechte
Wer einen Flug über einen Drittanbieter gebucht hat, soll bei Ausfällen ebenso sein Geld zurückbekommen wie bei einer Buchung direkt bei der Fluggesellschaft. Das Europaparlament stimmte für ein Gesetz, dass Drittanbieter zur Erstattung verpflichtet. Das gilt auch für Vermittlungsgebühren.