Ohne Antrag geht bei der Rente nichts

München – Wer in den Ruhestand geht, muss einen Antrag auf Altersrente stellen. Doch damit allein ist es nicht getan. Soll kein Geld verschenkt werden, lohnt es sich, auch alle anderen Formulare rund um die Rente zu prüfen. Neben Anträgen auf Kontenklärung, Hinterbliebenen- oder Erwerbstätigenrenten

Samstag, 24. Oktober 2026

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