Zum Artikel „Vorwürfe gegen Flüchtlingshilfe“ (Regionalteil):
Seit geraumer Zeit wissen wir, dass die Bernauer Flüchtlingshilfe nach der offiziellen Auflösung Ende September einen Großteil des Vereinsvermögens nach eigenem Bekunden unter den Mitgliedern verteilen will. Die Verantwortlichen fühlen sich dazu im Recht. Gut möglich, dass da noch ein Richter schlussendlich entscheiden muss. Die Vereinssatzung verlangt nämlich, dass das Restvermögen im Spendenkonto des Vereins (es geht um viele Tausend Euro) zu einer Hälfte an die Kranken- und Bürgerhilfe und zur anderen Hälfte an den Bayerischen Flüchtlingsrat zur weiteren humanitären Verwendung ausbezahlt werden muss. Wenn die Mitglieder der Flüchtlingshilfe dieses Geld, das einmal gute Menschen für einen guten Zweck gespendet hatten, in die eigenen Taschen stecken, steht es zu keinen weiteren Hilfsleistungen mehr zur Verfügung. Das scheint die Verantwortlichen nicht sonderlich zu interessieren. Anstand und Moral sind heutzutage offensichtlich nicht mehr selbstverständlich. Wie es scheint, macht die Bernauer Flüchtlingshilfe dabei in voller Absicht keine Ausnahme. Wer sich in Bernau umhört, wird feststellen, dass die Mehrheit der Bürger das auch so sieht.
Lore Weichhold
Bernau am Chiemsee