Polizei befugt, das Recht durchzusetzen

Zum Leserbrief von Jakob Grandl zur Berichterstattung über die aufgelöste Geburtstagsparty Kematen (Regionalteil):

Herr Grandl hat natürlich recht, dass die Polizei in unverantwortlicher Weise nicht wissen konnte, was sie bei dem Einsatz erwartet. Dennoch war sie befugt, das Recht durchzusetzen u

Donnerstag, 11. September 2025

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