Polizei befugt, das Recht durchzusetzen
Zum Leserbrief von Jakob Grandl zur Berichterstattung über die aufgelöste Geburtstagsparty Kematen (Regionalteil):
Herr Grandl hat natürlich recht, dass die Polizei in unverantwortlicher Weise nicht wissen konnte, was sie bei dem Einsatz erwartet. Dennoch war sie befugt, das Recht durchzusetzen u