Zum Bericht über die Verfassungsklage des Künstlers Wolfram Kastner (Regionalteil):
Künstler Wolfram Kastner wurde gerichtlich dazu verpflichtet, den Schaden an einer Grabstätte auf der Fraueninsel, den er verursacht hat, zu begleichen. Das habe ich mit großem Interesse gelesen. Alfred Jodls Name stand auf dem Grabstein. Ich gehe davon aus, dass der Name ein Begriff ist. Mir fiel dazu ein, dass ich als 13-Jähriger 1953 ein Gespräch zwischen meinen Eltern und Großeltern mitbekommen habe, in dem alle ihre Verwunderung ausdrückten, dass am Friedhof der Fraueninsel ein Grab von Alfred Jodl sei.
Hat mich nicht interessiert, hab es aber auch nicht vergessen. Ich nahm zu an Alter und Interesse, war oft auf der Fraueninsel, im Friedhof und in der Kirche, und ging immer an diesem Grab vorbei. Ich machte mir Gedanken zu diesem Mann und dem Grund seiner Verurteilung zum Tode. Dachte darüber nach, was mit mir gewesen wäre, wenn ich aktiv in dieser Zeit hätte leben müssen. So sehr ich mich anstrengte, mehr als Erleichterung, dass dem nicht so war, kam dabei nicht heraus. Mit der Zeit wuchs aber die Angst, dass dieser einmalige friedliche Ort durch irgendwelche Aufmärsche, Hitlergrüße und auch Protestler gestört werden könnte. Maximal erlebte ich aber ernsthaft sich unterhaltende Menschen vor dem Grab. Es blieb alles ruhig und friedlich, bis dieser Künstler kam.
Heinrich Aumüller
München