Leserbrief zum Artikel „Folter“ in der JVA Bernau“ (Regionalteil):
Seit beinahe 30 Jahren bin ich Anstaltsarzt in der JVA Bernau und werde auch genauso lang von Gefangenen belogen, bedroht und für „unfähig“ gehalten. Gut, das gehört ja auch mit zu meinem Berufsbild. Aber was in dem Bericht über die Gerichtsverhandlung an Lügen und Unterstellungen steht, lässt nun auch meinen Geduldsfaden reißen. Für alle Leser, denen das deutsche Rechtssystem nicht so vertraut ist, sei erklärt, dass ein Angeklagter vor Gericht Lügen und Geschichten erfinden darf, ohne direkt dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Anders ist es mit „Zeugen“, die immer zur Wahrheit verpflichtet sind. Eine uneidliche Falschaussage ist eine Straftat. So konnte die Angeklagte also freiweg alles erzählen, während der Bruder als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet gewesen wäre. Was aber, wenn niemand – weder Richter noch Staatsanwalt – eine Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen? Dann wird die „Lüge“ zur Wahrheit. Warum hat denn niemand nachgefragt beim Medizinischen Dienst, ob diese „mildernden Umstände“, die anscheinend Richterin und Staatsanwalt fast zum Weinen brachten, wirklich so waren? Der Rechtsanwalt hat ganz bewusst darauf verzichtet, die Krankenakte einzubringen, denn dann wäre schnell klar gewesen, dass jeder einzelne Vorwurf an die Anstaltsärzte frei erfunden war! Als Beamter und Mitglied der Bayerischen Justiz erwarte ich zumindest von unseren Organen entsprechende sorgfältige Ermittlung der Wahrheit und eine faire Behandlung. Dieser Artikel und die abgelaufene Verhandlung kommen eher einer „Hinrichtung“ der gesamten medizinischen Kollegenschaft nahe, als dass sie der Wahrheit dienten. „Folter“ , dafür müssen Sie schon nach Weißrussland oder in den Iran schauen. Erst letztens hat ein Häftling aus dem osteuropäischen Raum zu mir gesagt: „Doktor, hier in Bayern ist Gefängnis wie Hotel in Kurbad!“
Dr. Andreas Lang-Ostler
Bernau