Zur Berichterstattung über den Samerberg-Prozess (Regionalteil):
Es ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, wie das Gericht und die jeweiligen Anwälte, als auch die Staatsanwaltschaft zu diesen Urteilen für alle drei Angeklagten kommen. Als Autofahrer hat man sich im öffentlichen Straßenverkehr so zu verhalten, dass man weder sich selber oder weitere Insassen, als auch die übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdet, geschweige denn verletzt. Dazu gehören eine defensive, rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise.
Alle diese Voraussetzungen haben die drei beteiligten Autofahrer zu null Prozent erfüllt. Sie waren und sind für das Führen eines Autos nicht geeignet! Allein die Tatsache, dass der Golffahrer mit seiner Ausrede, er habe geglaubt, dass es sich um eine „Straße mit zwei Fahrspuren in seiner Richtung“ handelt, bei Gericht durchkommt, ist eine Affront gegen die unschuldigen Opfer und deren Angehörigen.
Straßen mit zwei Fahrspuren in der gleichen Richtung sind mit gelben Verkehrsschildern ausgestattet, was bei der Miesbacher Straße bei Rosenheim nicht der Fall ist. Die zulässige Geschwindigkeit auf dieser Straße beträgt 70 km/h. Die Sachverständigen haben mit Sicherheit eine höhere Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls ermittelt. Somit handelt es sich eindeutig um fahrlässige Tötung im Fall des Golffahrers. Das heißt, auch der Golffahrer hätte zu einer mehrjährigen Haftstrafe und lebenslangem Führerscheinentzug verurteilt werden müssen. Richter und Richterinnen sollten nicht nur nach den Buchstaben der Gesetze entscheiden, sondern auch mal ihren gesunden Menschenverstand einsetzen.
Den vermisse ich hier im Prozess.
Jürgen Zeppernick
Rosenheim