Missbrauch: Urteil schon gefallen?

von Redaktion

Zum Bericht „Auf schändliche Weise Gute Nacht gesagt“ und „Stieftochter hunderte Male missbraucht“ (Regionalteil):

Schon beim Lesen des Artikels stockt einem vor Entsetzen der Atem. Bis 2019 wurde die Stieftochter vom Stiefvater entweder in ihrem Kinderzimmer oder im Keller sexuell missbraucht. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab, um dem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Die Anklageschrift umfasste zwei Tatkomplexe des 120-fachen Missbrauchs der Stieftochter. Laut Gericht verblieben „nur“ Tage, bei denen das Mädchen schon Jugendliche war. Zeitweise „besuchte“ der Angeklagte das Zimmer des Opfers fast täglich. Jetzt zum Clou: Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Michael Soyka sah keine Anhaltspunkte für eine psychische, pädophile oder psychiatrische Erkrankung des Angeklagten. Darf ich „Gute Nacht“ Sankta Justitia wünschen?

Marie-Therese von
Schuckmann

Rosenheim

Artikel 3 von 4