Zum Bericht „Biberkopf im Gefrierschrank“ (Lokalteil):
„Wenn der Nager (Biber) zum Problem wird“ – das war die Überschrift eines Artikels in den OVB-Heimatzeitungen über die gravierenden Schäden durch den Biber am Buchsee/Eggstätt. Jetzt dieses: 180 Tagessätze für einen „Umweltfrevel“, der eigentlich ein Hilferuf ist, weil die mit den Sorgen der Bürger befasste Behörde (Untere Naturschutzbehörde) anscheinend nicht oder nur unzureichend handelt beziehungsweise die Anregungen von betroffenen Bürgern blockt.
Wenn ein Betroffener zur Selbsthilfe greift, ist das ein Alarmzeichen und eindeutiges Misstrauensvotum. Hier ist meiner Einschätzung nach der befasste Richter wohl nur unzureichend auf das Anlassgeben der Behörde eingegangen. Sollte die Behörde ebenfalls mit 5400 Euro wegen Mitverschulden durch Unterlassung belegt worden sein, so würde ich das Urteil als gerecht ansehen.
Ich rufe explizit nicht zu einer wie auch immer gearteten „Selbstjustiz“ auf, doch erscheint die Handhabung des Bibers im Kreis Rosenheim sich deutlich von denen anderer Kreise zu unterscheiden. Aus einer Korrespondenz mit Umweltminister Glauber geht hervor, dass zur Beurteilung der Biberproblematik auch hinzukommen muss, welche Auswirkungen für Land- und Forstwirtschaft in der Zukunft zu erwarten sei. Mithin schießt meines Erachtens die Untere Naturschutzbehörde hier weit über seine Beurteilungskompetenz hinaus.
Machen sie einen Sonntagsspaziergang rund um den Buchsee. Ein 50- bis 80-jähriger Waldbestand in erbärmlichem Zustand, abgestorbene Bäume wegen des angehobenen Grundwasserspiegels, Kahlflächen wegen Windwurfs durch aufgeweichten Boden, Verlust von Seerosen, die „keinen Grund mehr sehen“, Verschwinden der hoch geschützten Bachmuschel. Für zarte Gemüter ist das nichts. Ob dann in einem solchen „Umfeld“ noch von einer touristisch einladenden Landschaft gesprochen werden kann, wage ich zu bezweifeln.
Hans-Joachim Siegel
Gstadt