Zum Bericht „Schließung von Golfplatz war nicht rechtens“ (Regionalteil):
Wer hätte das gedacht? Der Betreiber des Golfplatzes Bergkramerhof Dr. Hingerl hat Recht bekommen. Er hatte im Mai 2020 gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15000 Euro Einspruch erhoben und diesen für verfassungswidrig erklärt! Dr. Hingerl ist einer der wenigen, die gegen die bayerische Corona-Politik aufbegehrt haben und er hat nun vor Gericht recht bekommen, heißt: Er muss die Strafe nicht bezahlen. Sukzessive kommt die ganze Wahrheit über die bayerische Corona-Strategie der Jahre 2020 bis 2022 zum Vorschein. Begonnen hat es im Jahr 2020 mit dem grundgesetzwidrigen Lockdown, es folgten Masken-
affären, falsche R-Wert-Berechnungen, Kontaktverbote, ungenaue Testverfahren, Drangsalierung der Kinder mit Schulschließungen und anschließender Maskenpflicht, Ausgrenzung Ungeimpfter vom öffentlichen Leben, bis hin zur unsäglichen Impfpflicht in einigen Berufsgruppen, obwohl die Impfung weder vor Ansteckung, noch vor Weitergabe und auch nicht zu 100 Prozent vor schwerem Verlauf schützt! Am 14. November 2021 erschien im OVB ein Leserbrief von Martin Cretnik aus Prien, in dem er sich zu der Anschuldigung verstieg, Impfverweigerer seien kriminell! Ob er sich nun nach Vorliegen der Fakten bei den Ungeimpften öffentlich entschuldigen wird?
Martin Obermaier
Bernau