Zur Berichterstattung über den Brenner-Nordzulauf (Regionalteil):
In Zusammenhang mit der Zulaufstrecke steht die Frage im Raum, ob man den bisherigen Bahnhof Ostermünchen beibehält, oder diesen an die Neubaustrecke in Richtung Weiching verlegt. Die Bürger in den betroffenen Gemeinden und die Gemeindevertreter sind aufgerufen, sich darüber Gedanken zu machen. Meines Erachtens sollte das wichtigste Kriterium sein, wie viele Fahrgäste jeweils fußläufig oder in passabler Rad-Entfernung vom jeweiligen Bahnhof leben. Die Akzeptanz für den ÖPNV wächst bekanntermaßen mit der Nähe der nächsten Haltestelle, oder nimmt im Umkehrschluss ab. Zwingt man Fahrgäste, zunächst ein Auto zu benutzen, um zum nächsten Haltepunkt zu kommen, so springt die Hälfte ab, auch wenn der P&R-Parkplatz noch so schön ist. Und für jemanden aus Tuntenhausen ist es schon fast egal, ob er oder sie zum neuen oder alten Bahnhof kommen muss.
Das Argument des Planers der Bahn, dass der Neubau eine Anbindung von Tuntenhausen an den MVV erleichtert, ist blanker Unsinn: Tuntenhausen, wie auch der gesamte Landkreis Rosenheim, wird schon im Dezember dieses Jahres dem MVV-Tarifverbund beitreten.
Etwas, was den Bürgern von Tuntenhausen natürlich helfen würde, wäre ein Bus, der als Zubringer zum Bahnhof fungiert. So funktioniert es heute beispielsweise einigermaßen im Gemeindebereich von Aßling. Aber um den Bus wird sich die Bahn nicht kümmern.
Dr. Willi Messing
Bad Aibling
Durch die OVB-Berichte wird auch dem letzten Bürger klar, welche verheerenden Folgen schon die Bauphase der geplanten Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecke für den ganzen Landkreis haben würde.
Das Projekt ist mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen. Die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vorgesehene Planung (gut 1,3 Milliarden Euro Investitionssumme, Westumfahrung Rosenheim, 230 km/h) ist nicht realisierbar. Die Planung der Deutschen Bahn (DB) sieht eine großräumige Ost-Umfahrung von Rosenheim vor mit zwei Inn-Querungen, hohen Tunnelanteilen, vielen regionalen Problemen, wie der Durchschneidung unverzichtbarer Wasserschutzgebiete und einer Investitionssumme von sieben bis zehn Milliarden Euro – also mehr als dem Fünffachen der genannten Summe im BVWP 2030.
Damit erfolgt die jetzige Planung nicht mehr auf dessen Basis.
Allein beim Bau der geplanten Tunnel wird weit mehr klimaschädliches CO2 erzeugt, als jemals durch wegfallenden Lkw-Verkehr kompensiert werden kann. Das ist aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 verfassungswidrig. Laut einer Untersuchung im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wird der Nutzen der Neubaustrecke auf rund 1,4 Milliarden Euro geschätzt. Das heißt, dass der Nutzen unter 20 Prozent der Kosten liegt. In der einstimmigen Resolution des Kreistags vom 23. Juni 2021 heißt der erste Punkt „Ohne Bedarf keine Neubaustrecke“.
Inzwischen kommt selbst die Prognose der „Brenner Corridor Platform“ vom Oktober 2021 bei sehr großzügigen Annahmen nur auf 377 Züge. Die bestehende Strecke kann aber mit geringen Ausbaumaßnahmen (zum Beispiel elektronische Zugsteuerung und verringerte Blockabstände) 400 Züge verkraften. Ich frage mich: Welcher verantwortungsbewusste Politiker in der Region, in Bayern und im Bund kann da die Neubauplanung gutheißen?
Roland Feindor
Rosenheim