Unnötiger Druck auf Zeugen und Beteiligte durch Prozess-Berichterstattung

von Redaktion

Zum Bericht „Zweiter Versuch einer Aussage“ (Regionalteil):

Beim Lesen der Artikel über das Aschauer Tötungsdelikt und den nun folgenden Prozess bleibt mir nur noch Kopfschütteln. Denkt in der Redaktion niemand daran, dass jeder Akteur in diesem Prozess eine Privatsphäre hat und eine Familie, die öffentlichem Druck ausgesetzt wird? Ist es wirklich nötig, mehrfach zu erwähnen, wer in welche Schule gegangen ist? Ist es nötig, einen Menschen, dessen wahre Geschichte wir nicht kennen, salopp als „Knastzeugen“ zu diskreditieren. Der Mithäftling von Sebastian S. wollte eigentlich nicht zum Fall Hanna aussagen, weil er schlechte Erfahrungen mit Gerichten gemacht habe, so konnte man in den OVB-Heimatzeitungen lesen. Nun wird seine Geschichte ausgebreitet, obwohl dieser junge Mann nur als Zeuge vor Gericht war. Gerade Sexualdelikte sind vor Gericht eine heikle Sache. Die Beweispflicht des Opfers stellt eine große Hürde im Verfahren dar. Die detailreiche Schilderung der Zeugin Verena R. baut unnötig Druck auf und stellt diese junge Frau mehr in die Öffentlichkeit, als ihr lieb sein kann. Der Tod von Hanna W. ist für ihre Familie und Freunde eine Tragödie. Für alle Beteiligten wäre es hilfreich, wenn niemand aus diesem Unglück Kapital schlagen wollte. Die Würde des Menschen ist unantastbar und nur ein Gericht sollte schuldig sprechen können.

Gabriele Mahler

Flintsbach

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