Zum Bericht „Kein Schadenersatz für geplatzte Baupläne“ (Regionalteil):
Das Landgericht Traunstein hat die Bebauung in der Daxerau bei Traunstein wegen Hochwassergefahr gestoppt. Das wird auch in Rosenheim-Oberwöhr geschehen. Es besteht noch immer Hochwassergefahr, da gerade hier am neuralgischen Punkt Mangfallknie die Spundwände (unter Fuß- und Radlweg) 30 Zentimeter niedriger sind, als im übrigen Niveau (an der Krainstraße). Die Stadt Rosenheim hat mit Amtsblatt vom 23. September das Inkrafttreten der Bebauungspläne verkündet. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hätte die Stadt vom Wasserwirtschaftsamt die Genehmigung einholen müssen. Dies ist aber meines Wissens nach nicht geschehen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde von mir bereits informiert. Das WHG ist ein Gesetz. Also handelt die Stadt Rosenheim gesetzeswidrig. Die Wetterkapriolen nehmen ständig zu, wie man aus den Medien ständig erfahren kann. Eine Bebauung wäre grob fahrlässig!
Werner Englhauser
Rosenheim