Eine elektronische Patientenakte – wie soll das in der Praxis funktionieren?

von Redaktion

Zum Bericht „Bei künftigen Pandemien sehen wir klarer. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (Wirtschaftsteil):

Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die Einführung des elektronischen Rezepts (e-Rezept) zum 1. Januar 2024 sind mit Bestimmtheit sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen, die allen Beteiligten helfen. Ganz anders sieht das jedoch mit der elektronischen Patientenakte (ePA) aus. Sie soll 2025 verbindlich eingeführt werden. Im Gegensatz zu der bisherigen Zustimmungslösung soll für die geplante elektronische Patientenakte eine Widerspruchslösung greifen, das heißt, für jeden, der nicht aktiv widerspricht, werden die Krankheitsdaten zentral in der Cloud gespeichert. Wie soll die ePA aber im Praxisalltag gefüllt werden? Wir reden von circa 60 Millionen elektronischen Patientenakten, die laut Gesetz erstmalig mit Daten befüllt und dann fortlaufend gefüllt werden sollen. Wie soll das im Praxisalltag gehen? Wo, statistisch betrachtet, pro Arzt-Patienten-Kontakt 7,6 Minuten durchschnittliche Behandlungszeit zur Verfügung stehen. Wenn also künftig eine Minute zusätzlich für die eAU und wahrscheinlich eine weitere für das geplante e-Rezept und außerdem mindestens zehn Minuten für eine seriöse Erstbefüllung der e-Patientenakte anfallen, dann bleibt praktisch für die Patientin/den Patienten kaum noch Zeit übrig zum Behandeln. Da Patienten die ePa eigenständig selbst bearbeiten können, (zum Beispiel durch Löschen bestimmter Inhalte) kann sich kein Arzt darauf verlassen, dass die Akte vollständig ist. Fazit: Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zwingend geboten, sollte aber der Ärzteschaft die Arbeit im Sinne zusätzlich gewonnener Behandlungszeit für ihre Patienten einen Mehrwert bieten.

Dr. Helmut Klemm

Schechen-Pfaffenhofen

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