Tierleid in Rimsting muss Konsequenzen haben

von Redaktion

Zum Bericht „Horrorstall: Bauer muss vor Gericht“ (Regionalteil):

Die Vorstellung vom Leidensweg der 89 Rinder über Monate oder sogar Jahre im sogenannten „Ekelstall von Rimsting“ macht mich immer wieder tief betroffen. Ich muss gestehen, mir geht es wie wahrscheinlich allen Rimstingern, dass man gar nicht darüber nachdenken mag und gar nicht darüber sprechen will. Ich schäme mich, dass eine derartige Tiermisshandlung in unserem Ort möglich war.

Gemäß Tierschutzgesetz Paragraf 17 ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei einem Misshandlungsfall eines Tieres möglich. Was aber ist bei 89 Todesfällen? Und die überlebenden Tiere wurden ebenso misshandelt, durch Hunger, Leichengestank und Verschmutzung. Was mich aber völlig erschüttert, dass nur über ein langjähriges Tierhalteverbot vor dem Amtsgericht verhandelt wird. In diesem schrecklichen Fall ist es doch gar keine Frage, dass ein lebenslanges Tierhalteverbot ausgesprochen werden muss. Völlig egal, ob der Bauer überfordert, krank, pleite oder ausgebrannt war. Es könnte wieder passieren.

Auch muss die Frage gestellt werden dürfen, wie konnte ein Aussiedlerhof in dieser Art und Weise entstehen? Haben die Genehmigungsbehörden es sich leicht gemacht und keinerlei Qualifikationen verlangt? Macht es uns deshalb so betroffen, weil wir uns nicht sicher fühlen – es könnte wieder passieren?

Monika Maria Walter

Rimsting

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