Ein Scheinkonzept für ein kleines Taschengeld

von Redaktion

Zum Bericht „Mitten im Arbeitsleben“ (Regionalteil):

Dieser Artikel ist ein gutes Beispiel dafür, wie man ein System in einem ausschließlich und vermeintlich positiven Licht darstellen kann. Der Titel mag stimmen – Menschen mit Behinderung bekommen die Möglichkeit, in sogenannten Außenbetrieben Hilfstätigkeiten auszuführen. So rechtfertigen Behindertenwerkstätten ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Inklusion, womit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen – wie auch im Arbeitsleben – gemeint ist. Anstatt diesem Menschenrecht Folge zu leisten, wird Menschen mit Behinderung der chancengleiche Zugang auf den ersten Arbeitsmarkt verwehrt und ein monatlicher Hungerlohn ausgezahlt, den sie auch nur begrenzt ansparen dürfen. Das neue Bundesteilhabegesetz und das damit einhergehende persönliche Budget zur Unterstützung einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung wird nur in seltenen Fällen wahrgenommen. So verbeiben nicht selten Menschen mit oft besonderen Fähigkeiten ihr Leben lang innerhalb begrenzter Arbeitsfelder und -möglichkeiten. Auch das Privatleben, etwa das Feiern, wird (wie im Artikel beschrieben) „unter Gleichen“ praktiziert. Dies hat nichts mit Inklusion zu tun. Wenn wir Menschen mit Behinderung die gleiche Würde zusprechen wollen, sollten wir sie nicht exkludieren, sondern ihnen Lebens- und Arbeitssituationen schaffen, die ihnen eine tatsächlich gleichwertige Partizipation und Existenz mitten in unserer Gesellschaft eröffnet. Dazu braucht es eine entsprechende Wertehaltung aller Beteiligten sowie inklusive Strukturen, Systeme für eine erfolgreiche Umsetzung.

Julia Holzer

Großkarolinenfeld

Artikel 3 von 4