Aschau – Bereits im Oktober 2016 hatte die Gemeinde den Antrag auf Vorbescheid erstmals abgelehnt. Sie argumentierte damals damit, dass sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und keine Privilegierung vorliegt. Zudem widerspreche es den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, der das Gebiet als Sonderfläche für eine Gärtnerei ausweist. Das Bauvorhaben lasse die Entstehung, beziehungsweise die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten, so ein weiterer Einwand. Auch die Erschließung sei nicht ausreichend gesichert.
Bei ihrer ablehnenden Position blieb die Gemeinde auch, als das Landratsamt Anfang des Jahres mitteilte, dass man das Grundstück auch als eine „Lücke im Außenbereich“ sehen könnte, die mit der geplanten Bebauung geschlossen wird. Das heißt, dass eine bereits entstandene Splittersiedlung durch den Bau nicht weiter ausgeweitet würde.
Im dritten Anlauf Einvernehmen erreicht
Dem Landratsamt teilte die Gemeinde mit, dass sie ihr Einvernehmen nur unter Sicherstellung einer geordneten und überplanten Bebauung erteilen werde.Eine Einigung mit dem Antragsteller bezüglich der Durchführung einer Bauleitplanung konnte die Gemeinde jedoch nicht erzielen. Und obwohl in der jüngsten Sitzung mehrere Gemeinderäte wie Thomas Wintersteiger, Walter Kirsch und Dritte Bürgermeisterin Daniela Reingruber die Forderung nach der Aufstellung eines Bebauungsplanes erneuerten und bekräftigten, fand sich nun doch eine Mehrheit im Gremium, die den erneuten Antrag befürwortete.
Mit neun zu sechs Stimmen wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.bac/hg